Vernichtungsanspruch
Der Patentinhaber kann auch verlangen, dass die Erzeugnisse, die sich im Besitz oder im Eigentum des Verletzers befinden, vernichtet werden, soweit sich dies nicht als unverhältnismäßig darstellt.
Der Patentinhaber kann auch verlangen, dass die Erzeugnisse, die sich im Besitz oder im Eigentum des Verletzers befinden, vernichtet werden, soweit sich dies nicht als unverhältnismäßig darstellt.
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Rechtsanwalt im Patentrecht