Schadensersatzansprüche
Der in seinem Ausschließlichkeitsrecht verletzte Patentinhaber hat einen Anspruch auf Schadensersatz in Form des durch die Verletzung entgangenen Gewinns, im Rahmen einer sog. Lizenzanalogie oder durch Herausgabe des Verletzungsgewinns gegen den Verletzer.
Der Patentinhaber hat ein Wahlrecht, welche Art des Schadensersatzes er beansprucht.