Dauer des Patentschutzes

Dauer des PatentschutzesDie Laufzeit eines Patents beträgt nach § 16 Patentgesetz (PatG) grundsätzlich 20 Jahre ab dem Anmeldedatum. Der Patentanwalt berät Sie gerne über die Voraussetzungen und mögliche Verlängerungen.

Dritte haben die Möglichkeit, ein bereits erteiltes Patent in Einspruchsverfahren innerhalb von 3, bzw. bei europäischen Patenten innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung und danach im Rahmen einer Nichtigkeitsklage angzureifen.

Kanzlei-Direktsuche