Patentanmeldung
Für die Erlangung eines Patents muss beim jeweils zuständigen nationalen oder regionalen Patentamt eine Patentanmeldung eingereicht werden.
Das Patentamt prüft zunächst den Stand der Technik, d.h. es sichtet bereits veröffentlichte technische Dokumente in diesem Bereich. Danach wird der Anmeldegegenstand geprüft. Es ist daher sehr wichtig, dass die Erfindung bei der Anmeldung möglichst umfassend beschrieben und zu ggf. bereits bestehenden Patenten möglichst genau abgegrenzt wird. Hierfür ist das technische und das juristische Wissen eines Patentanwalts sehr hilfreich.