10. Mai 2012
Ein Kind, welches das 18. Lebensjahr, nicht aber das 21. Lebensjahr, vollendet hat, wird beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchend gemeldet ist. Für einen Anspruch auf Kindergeld bei einem volljährigen Kind ist daher eine Arbeitslosmeldung Voraussetzung. Die Aufnahme einer Aushilfstätigkeit, im Sinne einer geringfügigen Beschäftigung, steht einem Kindergeldanspruch dabei nicht entgegen. mehr
30. April 2012
Der Bundesfinanzhof entschied in zwei Urteilen vom 09.02.2012, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe abgezogen werden können.
Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale von derzeit 0,30 Euro als Werbungskosten abziehbar. Als eine solche regelmäßige Arbeitsstätte erkannte der Bundesfinanzhof bislang auch Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel Universitäten an, wenn diese über einen längeren Zeitraum zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht werden. So konnten Fahrtkosten, die im Rahmen solch einer Ausbildung anfielen, nicht in tatsächlicher Höhe, sondern in der Höhe nur beschränkt abgezogen werden. Diese Auffassung vertrat der Bundesfinanzhof nicht länger. Bildungsmaßnahmen gelten fortan als regelmäßig vorrübergehend und nicht als auf Dauer angelegt, auch wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. mehr
8. Februar 2012
Das Finanzgericht Münster entschied mit Urteil vom 20.12.2011, dass Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium in der Regel nicht steuerlich als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Dies hat zur Folge, dass der Betrag der jährlich zu berücksichtigen Studienkosten auf 4.000 Euro beschränkt ist. So können, Studenten, die während des Studiums nur wenig Geld verdienen, die angefallenen Studienkosten zudem auch nicht später, wenn sie höhere Einkünfte erzielen, steuerlich nutzen. Im Bereich der Sonderausgaben gibt es keinen sogenannten Verlustvortrag. mehr
2. Januar 2012
Ab 01.01.2012 sollen einige steuerliche Neuregelungen gelten, die die Steuergesetzgebung im Jahr 2011 beschlossen hat. Viele Änderungen sind auf das Steuervereinfachungsgesetz 2011, sowie das EU-Betreibungsgesetz zurück zu führen. Die Änderungen bieten besonders für Eltern mehr Vorteile. So können sie künftig beispielsweise die Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Zudem entfällt die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Weiterhin macht es die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1000 Euro für viele Arbeitnehmer entbehrlich zusätzliche Belege und Einzelnachweise von Aufwendungen zu sammeln. mehr
18. November 2011
Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 13.07.2011, dass Zusatzaufwendungen, die einem Steuerzahler für eine zweite Wohnung durch einen beruflich veranlassten Umzug entstehen, als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Im entschiedenen Fall zog der klagende Ehegatte berufsbedingt, der bis dorthin mit seiner Familie zusammenlebte, in eine andere Stadt und ging dort seiner neuen Beschäftigung nach. Seine Familie zog zwei Monate später mit in die Wohnung ein. Die in den zwei Monaten entstandenen Zusatzkosten, für die doppelten Mietaufwendungen, machte der Ehemann in voller Höhe als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen aber nur teilweise, aufgrund der doppelten Haushaltsführung an. mehr
14. November 2011
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied rechtskräftig, dass eine Veranstaltung, die gleichzeitig zur Feier des runden Geburtstages des Unternehmers, sowie zum Firmenjubiläum für Geschäftspartner und Mitarbeiter gegeben wird, nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, da die Ausgaben dem Aufteilungs- und Abzugsverbot unterliegen. Die Kosten stellen gemischt veranlasste Aufwendungen dar, die sich aus betrieblichen und auch privaten Gründen der Feier ergeben und dessen Trennung in einen betrieblich und privat veranlassten Teil nicht möglich sind. mehr
10. Oktober 2011
Nach § 33 Abs.1 Satz 1 EstG können auch getrennt lebende Ehegatten Unterhaltszahlungen an die Schwiegereltern während des Fortbestehens ihrer Ehe als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 27.07.2011. Eine getrennt lebende Ehefrau leistete weiterhin Unterhaltszahlungen an ihre in der Türkei lebende und verheiraterte Schwiegermutter. Im Rahmen ihrer Steuererklärung wollte sie den Abzug der Aufwendungen geltend machen, welches das Finanzamt jedoch mit der Begründung ablehnte, dass sie gesetzlich nicht zu Unterhaltsleistungen gegenüber ihrer Schwiegermutter verpflichtet sei. Auch das Finanzgericht war der Auffassung, dass diese Art der Unterhaltszahlung nur bei einer intakten Ehegemeinschaft abzugsfähig sei. Hiergegen legte die Klägerin Revision ein, welches der BFH für begründet erachtet. mehr
29. Juni 2011
Ein Gutachten vom Amtsarzt, das die nötige Unterbringung eines Behinderten in einer sozialtherapeutischen Einrichtung belegt, ist nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes nicht nötig. Das bestehende Gutachten eines Psychotherapeuten über den Zustand des Patienten reicht aus, um auch eine steuerliche Anerkennung von Heimunterbringungskosten zu begründen. Ein Behinderter hatte geklagt und sowohl vor dem Finanzgericht Köln als auch vor dem Bundesfinanzhof gewonnen. Mit dem Urteil wird die politisch gewollte Erleichterung der steuerlichen Anerkennung von Krankheitskosten bestätigt. mehr
28. Juni 2011
Berufstätige, die zuhause auch arbeiten müssen, können jetzt wieder die Kosten für ein sogenanntes “häusliches Arbeitszimmer“ absetzen. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2.3.2011 sind ab diesem Jahr wieder Kosten wie zum Beispiel Miete, Heizung und Einrichtung und natürlich alle nötigen Büromaterialien steuerlich bis zu einer Höhe von 1.250 Euro/Jahr absetzbar. Dieser Höchstbetrag gilt auch, wenn das Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr benötigt wird und nur unregelmäßig dort gearbeitet wird. Voraussetzung für die Anerkennung ist weiterhin, dass es für die zuhause zu erledigenden Arbeiten ansonsten keinen Arbeitsplatz gibt. Das ist zum Beispiel serienmäßig bei Lehrern der Fall, die in der Schule keinen Schreibtisch haben. Aber auch nebenbei freiberuflich Tätige profitieren von dieser neuen Regelung. Im Internet ist das Schreiben auf der Seite des Bundesfinanzministeriums einsehbar. mehr
24. Juni 2011
Das Finanzamt beäugt scheinbar selbstständige Tätigkeiten von Privatpersonen sehr argwöhnisch. Um eine zumindest steuerliche Anerkennung von Verkaufs- oder Dienstleistungsaktivitäten anerkannt zu bekommen, muss dem Finanzamt ein Betriebskonzept und auch Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden. Liegt dies nicht vor können auch vorläufig steuerlich anerkannte Tätigkeiten im Nachhinein aberkannt werden und teilweise erhebliche Steuernachzahlungen ausgelöst werden. So ging es auch einem Mann, der als Nebenjob asiatische Reiki-Lehre in Seminaren in seinen Privaträumen vermittelte und auch Buddha Figuren verkaufte. Als sich auch nach mehreren Jahren kein steuerlicher Gewinn einstellen wollte, stufte das zuständige Finanzamt alle diesbezüglichen Aktivitäten als Liebhaberei ein und änderte rückwirkend alle diesbezüglichen Steuerbescheide. Der Steuerpflichtige klagte und verlor vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg. mehr
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