18. April 2012
10. April 2012 | RA Frank | Familienrecht
Ausstehende Unterhaltszahlungen können nicht mehr eingeklagt oder vollstreckt werden, wenn sie länger als ein Jahr zurückliegen. Diese geltende Rechtsprechung hat das OLG Thüringen in einem Beschluss bekräftigt. mehr
20. März 2012
Kann ich von meinem Ehegatten „Miete“ verlangen?
Haben die Ehepartner gemeinsam Eigentum an einem Eigenheim oder eine Eigentumswohnung erworben und wohnt nach der Trennung und Scheidung einer der Ehegatten weiterhin in dem Heim oder der Wohnung, so ist zu prüfen, ob der Ehegatte, der ausgezogen ist, gegen den verbliebenen Ehegatten Zahlungsansprüche geltend machen kann. mehr
13. März 2012
Worüber darf ich entscheiden?
Gemäß § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern das Recht und auch die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge.
Zur Personensorge gehören sämtliche Fürsorgehandlungen für das Kind sowie jedes Handeln mit Rechtswirkung für das Kind. Beispiele für die Ausübung der Personensorge sind: mehr
1. März 2012
Das Unterhaltsrecht bildet den Schwerpunkt in der Praxis des Familienrechts. Es umfasst alle Unterhaltsansprüche aus dem Bereicht des Ehegatten- und Verwandtenunterhalts sowie Ansprüche nicht verheirateter Eltern.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um: mehr
1. März 2012
Fraglich ist häufig, ob der Unterhaltsberechtigte von dem Unterhaltspflichtigen die Erstellung eines vollstreckbaren Unterhaltstitels verlangen kann, auch wenn der Unterhalt monatlich in voller Höhe auf dem Konto des Berechtigten eingeht.
Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 01.07.1998 – XII ZR 271/97 – enschieden, trotz freiwilliger, pünktlicher und regelmäßiger Zahlung des Unterhalts besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Titulierung des Zahlbetrages. Denn der Unterhaltsverpflichtete kann ohne Titulierung seine freiwilligen Zahlungen jederzeit einstellen, obwohl der Unterhaltsberechtigte auf die laufende pünktliche Unterhaltsleistungen angewiesen ist, da er den Unterhalt für seinen Lebensbedarf benötigt. mehr
23. Februar 2012
Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das Bürgerliche Gesetzbuch benennt drei verschiedene Güterstände:
- die Zugewinngemeinschaft,
- die Gütertrennung,
- die Gütergemeinschaft. mehr
7. Februar 2012
Familienrechtliche Genehmigungen
Wann muss das Gericht seinen „Segen“ zu Geschäften meines Kindes geben?
Bestimmte sehr bedeutsame Rechtsgeschäfte, die der gesetzliche Vertreter im Namen des Kindes vornehmen will, bedürfen einer zusätzlichen gerichtlichen Genehmigung. Dies dient dem Schutz der Vermögensinteressen des Kindes. Welche Rechtsgeschäfte bedeutsam sind, ist vom Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) konkret festgelegt. § 1643 BGB, die Grundnorm für die Genehmigung von Rechtsgeschäften minderjähriger Kinder, zählt im Einzelnen die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte auf. Hierbei handelt es sich beispielsweise um: mehr
24. Januar 2012
Worin besteht der Unterschied?
Findet die Ehe nicht ihr natürliches Ende durch den Tod eines Ehegatten, so kann sie nur durch eine rechtskräftige richterliche Entscheidung aufgrund eines Aufhebungs- oder Scheidungsantrages aufgelöst werden. Das geschied sowohl bei der Aufhebung als auch der Scheidung durch einen Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes, welcher die Ehe für die Zukunft auflöst. mehr
24. Januar 2012
Was ist mit Eheverträgen gemeint?
In der rechtlichen Praxis werden von dem Begriff „Ehevertrag“ alle ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarungen von Ehegatten umfasst. Sie beinhalten alle Arten von denkbaren ehebezogenen Vereinbarungen wie z.B. vorsorgende Eheverträge, „Krisen-Eheverträge“, Getrenntlebenvereinbarungen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Eheverträge können unter anderem folgende Regelungen beinhalten: mehr
19. Januar 2012
ONLINE-SCHEIDUNG – preiswert, schnell und unkompliziert – ist das so?
Seit einigen Jahren werben zahlreiche Rechtsanwälte damit, eine Ehescheidung per Mouseklick sei preiswert, schnell und unkompliziert. Sie suggerieren dem Scheidungswilligen, durch eine Online-Scheidung würde er preiswerter, schneller und unkomplizierter geschieden als wenn er einen Rechtsanwalt vor Ort aufsucht und in einem persönlichen Gespräch sein Begehren kundtut. mehr
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