15. Dezember 2011
Der Bundesgerichtshof entwickelte die Grundsätze der Haftung des Karteninhabers, bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld, an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, fort und entschied über die Auslegung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diese Haftung regeln. mehr
9. Mai 2011
Vermögensberater und Anlagevermittler haften, wenn sie eine individuelle Modellrechnung eines Fondinitiators nicht auf Plausibilität prüfen, bevor sie sie einem Kunden weitergeben. Ein Ehepaar hatte durch den Kauf von Immobilienfondsanteilen Geld verloren und dies jetzt über eine Klage gegen den Vermittler zurückerhalten. Der Anlageberater hätte die Modellrechnung des Fonds prüfen müssen und verurteilte ihn zum Ersatz des dadurch entstandenen Verlustes. mehr
7. Dezember 2010
Die Bundesregierung plant eine Eignungsprüfung für Anlageberater, damit solche Auswüchse, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben, nicht mehr passieren. Es wurden sogar alten Leuten geschlossenen Fonds verkauft, die fünfzehn und mehr Jahre liefen und im Grunde völlig ungeeignet für den mehr
30. November 2010
Prüfen Sie, was sie nach einer Beratung für Vermögensanlagen unterschreiben. Haben Sie eine Unterschrift unter ein Beratungsprotokoll geleistet in dem Ihre Anlagementalität als „ertragsorientiert“ bezeichnet ist, können Sie sich später, nach erleideten Verlusten, nicht auf eine Faschberatung berufen und behaupten, dass sie nur äußerst sichere Anlagen gewollt haben. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg. mehr
10. August 2010
Grade in der Urlaubszeit werden tausende von Besitzern von EC- oder Kreditkarten mit dem Missbrauch ihrer Karte konfrontiert: Die Karte wird gestohlen, kurze Zeit später erfolgt mittels der Karte oder einer entsprechenden Kartenkopie Abhebung vom Konto. Nach der bisherigen Rechtsprechung konnte dies für den Karteninhaber teuer werden. Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sprach der so genannte „Beweis des ersten Anscheins“ dafür, dass in diesen Fällen der Karteninhaber seine persönlich Geheimzahl entweder auf der Kreditkarte notiert oder sie gemeinsam mit dieser aufbewahrt hatund somit haftet. Denn nach Gutachten aus den Jahren 2000 und 2002 ist das PIN-Sicherheitssystem der Banken auch mit größtmöglichem finanziellem Aufwand mathematisch nicht zu knacken. War dem Täter also die PIN bekannt, so schloss die Rechtsprechung den Rückschluss, dass zunächst als bewiesen galt, dass der Bankkunde mit seiner PIN fahrlässig umgegangen ist. mehr
17. Mai 2010
Infolge der vielen Probleme mit falscher Anlageberatung und Fragen der Prospekthaftung bei Anlageprodukten, hat der Bundesgerichtshof die Prospekthaftung für den Kunden verbessert. Bisher verjährten Ansprüche aus der Prospekthaftung sechs Monate, nachdem der Geschädigte von den falschen Angaben im Prospekt Kenntnis erlangt hatte. Mit dem aktuellen Urteil wird diese Frist auf ein Jahr verlängert. mehr
12. Mai 2010
Wenn Banken gefälschte Überweisungen ausführen, so müssen sie für den dabei entstandenen Schaden haften. Nur, wenn die Bank ihrem Kunden eine Mitschuld nachweisen kann, besteht eine Ausnahme. In Koblenz muss nun eine Bank ihrer Kundin 40.000 Euro erstatten. Was war passiert: Die Firmenchefin hatte eine Überweisung in den Briefkasten der Bank werfen lassen. Die überwies das Geld jedoch auf ein anderes Konto, dessen Inhaber mit der Beute durchbrannte. Der Überweisungsträger war gefälscht worden. Nicht zu klären war, von wem und wann. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied jetzt, dass Banken grundsätzlich bei Ausführung gefälschter Überweisungen haften müssen. Eine Mitschuld treffe den Bankkunden nur dann, wenn ihm zum Beispiel auf dem Kontoauszug die Ungereimtheit auffallen und er nicht die Bank informiert. mehr
1. April 2010
Die negativen Folgen eines "SCHUFA-Eintrages" sind allgemein bekannt, der wesentlich wichtigere Begriff "Scoring" hingegen nicht:
Als Scoring bezeichnet man ein mathematisches-statistisches Verfahren zur Errechnung der Kreditwürdigkeit einer Person. Dieses Verfahren nutzen u. a. Banken, Online-Händler, Telefonfirmen und Reisebüros um zu prüfen, ob und wenn ja zu welchen Zinsen einem Kunden ein Kredit eingeräumt oder ein langfristiger Vertrag gewährt werden kann. mehr
19. März 2010
Die Pflicht einer Bank zur Mitgliedschaft im deutschen Einlagensicherungsfond ist unumgänglich. Auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hat in dieser Auffassung keine Änderung gebracht. Seit fast 11 Jahren ist in Deutschland für Banken das Einlagensicherungs- und Anlegerschutzgesetz (EAEG) bindend für alle Privatbanken. Es garantiert, dass Anleger die Festgeld oder Spareinlagen angelegt haben, bis zu einem Betrag von 50.000,- Euro pro Sparer gesichert sind, selbst wenn die betroffene Bank pleite geht. Auch alle Wertpapierhandelshäuser müssen nach dem EAEG Mitglied im Einlagensicherungsfond sein. Ein Mietglied hatte hiergegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es war der Meinung dass eine Zwangsmitgliedschaft nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dieser Ansicht schlossen sich die obersten Richter nicht an und wiesen die Verfassungsbeschwerde ab. Damit zementiert sich die Sicherheit eines Anlegers, der sich bei einer Pleite seiner Bank in Deutschland kaum Sorgen machen muss, sofern er nicht mehr als 50.000 Euro angelegt hat. mehr
12. März 2010
Anleger des insolventen Kapitaldienstes Phoenix müssen bereits erhaltene Beträge an den Insolvenzverwalter der Firma zurückzahlen. Das gilt immer dann, wenn Rückzahlungen ihre ursprünglich geleisteten Zahlungen im Saldo übersteigen, die bis zu vier Jahre vor der Insolvenz erfolgt sind. Auszahlungen an die Anleger waren, so der beteiligte Anwalt, nur vorgetäuschte Gewinne und nur aus den Einzahlungen anderer Anleger geflossen. Es seien angebliche Gewinne zulasten der Neuanleger ausgezahlt worden. Das Urteil des BGH wurde mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet, nach dem alle Gläubiger gleich zu behandeln seien. Erfundene Renditen, die an Anleger geflossen seien, sind zurück zu zahlen und fließen in die Insolvenzmasse ein. Am Ende werden etwaige Überschüsse gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt. Im Falle Phoenix waren es über 30.000 Geschädigte, die betrogen wurden. Da 235 Mio. Euro ungefähr 600 Mio. Euro Schaden gegenüberstehen, wird eine Schlusszahlung wohl ein Wunschtraum bleiben. mehr
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