Finden Sie Ihren Fachanwalt für Patentrecht
Sie haben eine Erfindung gemacht und möchten wissen, ob und wie sie diese schützen können?
Dann benötigen Sie eine Person, welche den Aufbau und die Funktionsweise Ihrer Erfindung in technischer oder naturwissenschaftlicher Hinsicht nachvollziehen und hiernach die Schutzfähigkeit juristisch beurteilen kann.
Diese Schnittstelle zwischen Technik und Recht füllt ein Patentanwalt aus.
Patentanwälte haben ein naturwissenschaftliches oder technisches Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen und waren in diesem Bereich mindestens ein Jahr beruflich tätig. Hiernach haben sie eine zweijährige juristische Zusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Patentanwälte sind berechtigt, Dritte vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Patentnichtigkeitsberufungsverfahren (§ 111 Abs. 4 PatG) zu vertreten. In anderen Verfahren vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten sowie dem BGH sind sie in Ausnahmefällen ebenfalls vertretungsberechtigt.
Die Zulassung als deutscher Patentanwalt berechtigt außerdem zur Vertretung vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien (HABM/OHIM) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf, Schweiz (WIPO).
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